All-inclusive Verträge

All-in Verträge werden auch bei uns immer beliebter. In solchen Verträgen werden keine Überstunden anerkannt, sondern das Entgelt deckt die gesamten Leistungen, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden ab. Für DienstnehmerInnen empfiehlt es sich, private Stundenaufzeichnungen zu führen. Tritt nämlich der Fall ein, dass die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden so hoch ist, dass das kollektivvertraglich geregelte Mindestgehalt pro Stunde unterschritten wird (d.h. Monatsgehalt dividiert durch die Stundenanzahl) ist der Vertrag "sittenwidrig" und kann angefochten werden. Siehe dazu "Checkliste für all-in Verträge" (pdf-file).
TIPP: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, dann gibt es noch Gestaltungsspielraum.