Kollektivvertragsebene

Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen abgeschlossen wird. Darin sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt, dazu gehören u.a. Arbeitszeitregelungen (bzw. Arbeitszeitmodelle) und Entgeltfindung (Einstufung, Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne.
Der Kollektivvertrag regelt eine große Zahl von Ansprüchen, die nicht in Gesetzen stehen bzw. die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. So ist die Festlegung von Mindestgehältern bzw. -löhnen oder von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausschließlich dem Kollektivvertrag vorbehalten und müssen ArbeitnehmervertreterInnen durch geeignete Maßnahmen einen Fortgang der verhandelt werden (Quelle: www.gpa.at)

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